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Die italienische Datenschutzbehörde nimmt die Gesichtserkennung der Polizei ins Visier: grundsätzlich zustimmend, aber mit Forderung nach strengeren Garantien

Olya31.7.2026⚙ AI-generated content

Am 14. Juli 2026 hat die italienische Datenschutzbehörde Garante per la protezione dei dati personali die Stellungnahme Nr. 531 (doc-web 10275606) zu den Titeln I und III des Gesetzesdekret-Entwurfs verabschiedet, mit dem Italien seine Rechtsordnung an die EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act) anpasst. Die am 29. Juli 2026 im Newsletter der Behörde veröffentlichte Stellungnahme fällt insgesamt zustimmend aus, fordert aber robustere Garantien in vier zentralen Punkten: die Rolle der menschlichen Aufsicht, eine präzisere Festlegung der Verantwortlichkeiten in Forschungs- und Erprobungsprojekten, die Einbindung der Behörde in Reallabore, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sowie strengere Garantien für die Qualität der biometrischen Referenzdatenbanken.

Nach Auffassung des Garante dürfen die Polizeikräfte biometrische Daten ausschließlich im Nachhinein und anhand bereits aufgezeichneter Spuren verarbeiten, und nur bei konkretem operativem Bedarf; eine automatisierte, flächendeckende Verarbeitung ist mit dem AI Act nicht vereinbar, der Gesichtserkennung nur nachträglich und für gezielte Recherchen zulässt. Nach Darstellung der Agentur ANSA würde der Entwurf erlauben, Gesichter an als sensibel eingestuften Orten aufzuzeichnen — Plätze, Stadien, Demonstrationszüge — und die Daten sieben Tage lang zu speichern: Wird in diesem Zeitraum eine Straftat begangen, werden die Aufnahmen zu Ermittlungsmaterial, andernfalls werden sie gelöscht. Die Stellungnahme weist zudem darauf hin, dass Artikel 10 Absatz 3 des Entwurfs eine automatisierte Verarbeitung der biometrischen Daten aller Personen erlauben würde, die bestimmte Orte betreten; das hält die Behörde gemessen an europäischen Standards für unverhältnismäßig und verlangt ein ausdrückliches Verbot von Datenbanken, die durch ungezieltes Scraping aufgebaut werden.

Am 29. Juli 2026 sprach sich der Senatsausschuss für Europapolitik durch seinen Vorsitz zustimmend zum Entwurf aus, während Senatorinnen und Senatoren von Partito Democratico und Movimento 5 Stelle die Sitzung verließen, von einem «Handstreich» sprachen und die Vertagung der Abstimmung forderten. Am Tag darauf verschob der Europaausschuss der Abgeordnetenkammer die Abstimmung jedoch nach Protesten der Opposition. Im selben Zusammenhang erklärte ein Sprecher der Europäischen Kommission, «Gesichtserkennung in öffentlich zugänglichen Räumen ist durch den AI Act verboten», und fügte hinzu, man verfüge noch nicht über ausreichende Anhaltspunkte, um den italienischen Entwurf zu bewerten. Die Regierung bekräftigte, Italien werde sich weiter an das europäische Recht halten: Aus dem Palazzo Chigi hieß es, Italien werde «die europäischen Vorschriften weiterhin einhalten, wie bisher», und Vizepremier Antonio Tajani ergänzte: «Die EU hat Leitlinien vorgegeben, und wir werden ihnen folgen».

Der endgültige Text des Dekretentwurfs ist vom Ministerrat noch nicht verabschiedet worden und kann von dem abweichen, was der Garante geprüft und die Presse berichtet hat. Zudem sind die genauen Details der Artikel 8 und 10 (biometrische Echtzeit-Identifizierung und siebentägige Speicherung) vor allem über die Stellungnahme der Behörde und journalistische Rekonstruktionen bekannt, nicht aus einer im Amtsblatt veröffentlichten Fassung. Offen bleibt daher, wie die Ausschüsse für Justiz und Verfassungsfragen die endgültige Regelung prägen werden.

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Geprüft: Garante per la protezione dei dati personali — Parere sui Titoli I e III dello schema di decreto legislativo di adeguamento al regolamento (UE) 2024/1689, provv
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Quellen: Garante per la protezione dei dati personali — Parere sui Titoli I e III dello schema di decreto legislativo di adeguamento al regolamento (UE) 2024/1689, provv

Fonti / Sources

  1. Garante per la protezione dei dati personali — Parere sui Titoli I e III dello schema di decreto legislativo di adeguamento al regolamento (UE) 2024/1689, provv
  2. Garante privacy — Newsletter del 29 luglio 2026 (doc-web 10275843)
  3. ANSA — Richiamo dell'Ue sul riconoscimento facciale, sospeso il voto (30 luglio 2026)
  4. Sky TG24 — Riconoscimento facciale con AI, Ue: 'Vietato dall'AI Act'. La Camera rinvia il voto (30 luglio 2026)

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