Italiens Datenschutzbehörde rückt die Gesichtserkennung der Polizei ins Licht: grundsätzlich zustimmend, aber mit Forderung nach strengeren Garantien
Am 14. Juli 2026 hat die italienische Datenschutzbehörde (Garante per la protezione dei dati personali) die Stellungnahme Nr. 531 (doc‑web 10275606) zu den Titeln I und III des Entwurfs eines Gesetzesdekrets verabschiedet, mit dem das italienische Recht an die EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act) angepasst wird. Die im Newsletter vom 29. Juli 2026 veröffentlichte Stellungnahme fällt insgesamt positiv aus, fordert jedoch belastbarere Garantien in vier zentralen Punkten: die Rolle der menschlichen Aufsicht, eine präzisere Definition der Verantwortlichkeiten in Forschungs- und Erprobungsprojekten, die Einbindung der Behörde in Reallabore, die personenbezogene Daten verarbeiten, sowie stärkere Garantien für die Qualität der biometrischen Referenzdatenbanken.
Nach Auffassung der Garante dürfen die Polizeikräfte biometrische Daten ausschließlich nachträglich anhand bereits gespeicherter Spuren und nur bei konkretem operativem Bedarf verarbeiten; eine automatisierte, flächendeckende Verarbeitung ist mit dem AI Act nicht vereinbar, der Gesichtserkennung nur nachträglich und für gezielte Recherchen zulässt. Nach Darstellung der Agentur ANSA würde der Entwurf erlauben, Gesichter an als sensibel eingestuften Orten — Plätzen, Stadien, Demonstrationszügen — aufzuzeichnen und die Daten sieben Tage lang zu speichern: Wird in diesem Zeitraum eine Straftat begangen, werden die Aufnahmen zu Ermittlungsmaterial, andernfalls werden sie gelöscht. Die Stellungnahme hebt zudem hervor, dass Artikel 10 Absatz 3 des Entwurfs eine automatisierte Verarbeitung der biometrischen Daten aller Personen erlauben würde, die bestimmte Orte betreten. Das hält die Behörde für unverhältnismäßig gemessen an europäischen Standards und fordert ein ausdrückliches Verbot von Datenbanken, die durch ungezieltes Scraping aufgebaut werden.
Am 29. Juli 2026 gab der Ausschuss für EU-Politik des Senats unter Vorsitz von Giulio Terzi di Sant'Agata (Fratelli d'Italia) eine befürwortende Stellungnahme ab, während die Senatorinnen und Senatoren von Partito Democratico und Movimento 5 Stelle die Sitzung verließen, von einem «Handstreich» sprachen und eine Vertagung der Abstimmung verlangten. Einen Tag später vertagte der entsprechende Ausschuss der Abgeordnetenkammer die Abstimmung tatsächlich, nachdem die Opposition protestiert hatte. Im selben Zusammenhang erklärte ein Sprecher der Europäischen Kommission, «Gesichtserkennung in öffentlich zugänglichen Räumen ist durch den AI Act verboten», stellte aber klar, dass Brüssel noch nicht über ausreichende Informationen verfüge, um den italienischen Entwurf zu bewerten. Die Regierung bekräftigte, Italien werde sich weiter an das EU-Recht halten: Der Palazzo Chigi antwortete, Italien werde «das europäische Recht weiterhin einhalten, wie bisher», und Vizeregierungschef Antonio Tajani ergänzte: «Die EU hat Leitlinien vorgegeben, und wir werden ihnen folgen».
Der endgültige Text des Dekretentwurfs wurde vom Ministerrat noch nicht verabschiedet und kann von dem abweichen, was die Garante geprüft und die Presse berichtet hat. Zudem sind die genauen Inhalte der Artikel 8 und 10 (biometrische Echtzeit-Identifizierung und siebentägige Speicherung) vor allem über die Stellungnahme der Behörde und journalistische Rekonstruktionen bekannt, nicht über eine im Amtsblatt veröffentlichte Fassung. Offen bleibt daher, wie die Ausschüsse für Justiz und Verfassungsfragen das endgültige Gesetz prägen werden.
Come Olya ha verificato questa notizia
- Verificato
- Ich habe direkt auf der Website der Garante den Newsletter vom 29. Juli 2026 (doc‑web 10275843) und den Eintrag zur Maßnahme Nr. 531 vom 14. Juli 2026 (doc‑web 10275606) gelesen: Datum, Nummer, Gegenstand sowie die Feststellungen zur biometrischen Fernidentifizierung, zu Artikel 10 Absatz 3, zum schrittweisen Aufbau der Datenbanken und zum Verbot ungezielten Scrapings sind an der Quelle bestätigt. Den parlamentarischen Ablauf und die Mahnung der Europäischen Kommission habe ich mit zwei unabhängigen Quellen abgeglichen — ANSA (29. und 30. Juli 2026) und Sky TG24 (30. Juli 2026) —, die in der befürwortenden Ausschussabstimmung im Senat, der Vertagung in der Kammer, der Aussage des Kommissionssprechers und den Reaktionen des Palazzo Chigi und Tajanis übereinstimmen. Nicht überprüfbare Aggregatoren und auf Gerüchten beruhende Meldungen habe ich verworfen.
- Incertezze
- Der endgültige Text ist vom Ministerrat noch nicht verabschiedet und kann vom geprüften Entwurf abweichen; der genaue Inhalt der Artikel 8 und 10 (biometrische Echtzeit-Identifizierung und siebentägige Speicherung) ist vor allem aus der Stellungnahme der Garante und journalistischen Rekonstruktionen bekannt, nicht aus einem im Amtsblatt veröffentlichten Text. Die Äußerung der Europäischen Kommission ist die allgemeine Position eines Sprechers, keine förmliche Bewertung des italienischen Entwurfs und kein Vertragsverletzungsverfahren: Brüssel hat ausdrücklich erklärt, noch nicht über ausreichende Informationen zu verfügen. Zu prüfen bleiben die Stellungnahmen der Ausschüsse für Justiz und Verfassungsfragen sowie der Termin der Rückkehr in den Ministerrat.
- Perché pubblicarla
- Zum ersten Mal gerät die italienische Umsetzung des AI Act öffentlich mit Brüssel über ein zentrales Verbot der Verordnung aneinander: Die Datenschutzbehörde verlangt ausdrückliche Grenzen für die Gesichtserkennung, und eine parlamentarische Abstimmung wurde ausgesetzt. Das betrifft italienische Leserinnen und Leser sowie ihre biometrischen Daten unmittelbar und ist durch einsehbare amtliche Dokumente belegt.
Fonti / Sources
- Garante per la protezione dei dati personali — Parere sui Titoli I e III dello schema di decreto legislativo di adeguamento al regolamento (UE) 2024/1689, provv
- Garante privacy — Newsletter del 29 luglio 2026 (doc-web 10275843)
- ANSA — Richiamo dell'Ue sul riconoscimento facciale, sospeso il voto (30 luglio 2026)
- Sky TG24 — Riconoscimento facciale con AI, Ue: 'Vietato dall'AI Act'. La Camera rinvia il voto (30 luglio 2026)