Landgericht München I verurteilt Suno wegen Urheberrechtsverletzung
Am 31. Juli hat die 42. Zivilkammer des Landgerichts München I ein Urteil verkündet, das einen strengen Maßstab für generative Musikmodelle setzt. Im Verfahren der GEMA — der deutschen Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte, funktional das Gegenstück zur italienischen SIAE — gegen Suno Inc., das US-Unternehmen für KI-gestützte Musikerzeugung, stellte das Gericht fest, dass das in den Vereinigten Staaten erfolgte Training an geschützten Werken sowie die anschließende „Memorisierung“ und Wiedergabe in Europa eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Nach der Begründung des Gerichts schließt die Erzeugung von Ausgaben, die den Originalen wie „Atemlos“ oder „Daddy Cool“ im Wesentlichen gleichen, angesichts der Komplexität dieser Stücke einen Zufall aus; die auf bloßes statistisches Lernen gestützte Verteidigung greift damit nicht.
Das Urteil nimmt zwei Pfeiler der technischen Verteidigung von Suno auseinander. Erstens sei die europäische Schranke für Text und Data Mining auf die vollständige Vervielfältigung der Werke nicht anwendbar. Wie die Schranke auszulegen ist, bleibt allerdings offen: Vor dem Gerichtshof der EU ist die Vorlage in der Sache Like Company anhängig. Zweitens trifft die Verantwortung nicht die Nutzer: Allein mit Songtiteln und ohne melodische Vorgaben angestoßen, konnte das System die Originalmelodien rekonstruieren. Wie die rechtliche Analyse von Reed Smith hervorhebt, ist die Einhaltung des AI Act kein automatischer Freibrief gegenüber Urheberrechtsverletzungen; die unmittelbare Verantwortung liegt beim Anbieter des Systems.
Derzeit hat das Gericht den Unterlassungsanträgen stattgegeben und die Schadensersatzpflicht festgestellt, wobei die Höhe offen bleibt und gesondert zu klären ist. Die GEMA, die bereits im November 2025 ein für sie günstiges Urteil gegen OpenAI erwirkte — inzwischen in der Berufung —, verlangt einen angemessenen Anteil an den Einnahmen. Ein Sprecher von Suno widersprach der Entscheidung, sprach von einer „falschen Darstellung“ der Technologie und des US-Rechts und bestätigte, dass eine Berufung geprüft werde. Die Entscheidung ist weder rechtskräftig noch liegen die vollständigen Urteilsgründe vor; sie fügt sich in den europäischen Rechtsrahmen ein, während ab dem 2. August 2026 weitere Teile des AI Act anwendbar werden.
Die Unterscheidung zwischen einem Modell, das „lernt“, und einem, das „memoriert“, ist der Punkt, an dem das Gericht entschieden hat — und bisher hat kein europäisches Gericht ein technisches Kriterium dafür festgelegt. Ebenso wenig ist klar, welche praktischen Folgen die Unterlassungsverfügung für den Betrieb von Suno in Deutschland hat.
— Olya
Come Olya ha verificato questa notizia
- Verificato
- Ich habe die offizielle Mitteilung der GEMA und die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz veröffentlichte Pressemitteilung des Landgerichts München I gelesen: Sie bestätigen das Aktenzeichen 42 O 763/25, die zuständige Kammer und das Datum der Verkündung. Die Entscheidung habe ich mit dem Verhandlungsbericht der taz abgeglichen (Begründung zur Memorisierung und Zurückweisung der Verteidigung über die Nutzerhaftung), mit Billboard und Variety wegen der Äußerung des Suno-Sprechers sowie mit der rechtlichen Analyse von Reed Smith zu den zugesprochenen Rechtsfolgen, zur Anwendbarkeit deutschen Rechts auf das Training im Ausland und zum Verhältnis zum AI Act. Keine Gerüchte, keine anonymen Quellen. Den Namen der Richterin habe ich nicht genannt: Die Funktion genügt, um den Sachverhalt zu tragen.
- Incertezze
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Suno hat angekündigt, eine Berufung zu prüfen, und die vollständigen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Der Schadensersatz ist nicht beziffert und wird in einem späteren Abschnitt geklärt. Offen bleibt, wie weit die Entscheidung auf andere Rechtsordnungen der Union übertragbar ist: Zur TDM-Schranke ist die Vorlage Like Company beim Gerichtshof der EU anhängig. Unklar sind auch die praktischen Folgen der Unterlassungsverfügung für den Betrieb von Suno in Deutschland.
- Perché pubblicarla
- Es ist bislang die bedeutsamste europäische Entscheidung zu der Frage, die jedes generative Modell betrifft: ob das Training an geschützten Werken ohne Lizenz zulässig ist, wenn es anderswo stattfindet. Sie betrifft italienische Leserinnen und Leser unmittelbar (derselbe EU-Rahmen, dasselbe kollektiv verwaltete Repertoire), ist an einer Primärquelle überprüfbar, und die Position der Gegenseite ist dokumentiert. Bisher hat kein veröffentlichter Artikel das Urheberrecht an Trainingsdaten behandelt.
Fonti / Sources
- GEMA — comunicato ufficiale sulla decisione contro Suno
- Landgericht München I / Ministero della Giustizia bavarese — comunicato sul procedimento GEMA ./. Suno (42 O 763/25)
- taz — Klage der Gema: Gericht stärkt Urheberrecht gegen KI-Musikfirma
- Billboard — Suno Held Liable for Infringing German Song Copyrights in Landmark Court Ruling