Italien beschließt die Anpassungsdekrete zum AI Act: Regeln für Polizei, Arbeit und Governance
Am Dienstag, dem 4. August 2026, um 18:04 Uhr hat der italienische Ministerrat in abschließender Beratung zwei Gesetzesdekrete verabschiedet, die die nationale Rechtsordnung an die Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) anpassen. Der Rechtsakt setzt die Ermächtigung aus dem Gesetz Nr. 132 vom 23. September 2025 um und schließt das Verfahren ab, das mit der Vorprüfung vom 10. Juni begonnen hatte – nach Einholung der Stellungnahmen der Parlamentsausschüsse, der Vereinigten Konferenz und der Datenschutzbehörde (Garante). Die offizielle Mitteilung (Nr. 185) datiert die Sitzung auf den 4. August, einige Sekundärquellen nennen dagegen den 5. August, den Tag der Veröffentlichung der Mitteilung; zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Texte noch nicht im Amtsblatt erschienen.
Das erste Dekret setzt dem Einsatz künstlicher Intelligenz in der Polizeiarbeit Grenzen und verankert den Grundsatz der menschlichen Verantwortung: Entscheidungen mit nachteiligen Rechtsfolgen dürfen sich nicht allein auf Automatisierung stützen. Der Text erlaubt biometrische Echtzeit-Identifizierung „in Ausnahmefällen, für begrenzte Zeiträume und nach vorheriger Genehmigung durch die Justizbehörde“, verbietet aber den Aufbau biometrischer Datenbanken durch „massenhaftes und ungezieltes Sammeln von Informationen aus dem Netz“. Zudem wird Artikel 437-bis in das Strafgesetzbuch eingefügt, der das Unterlassen von Sicherheitsmaßnahmen bei Hochrisikosystemen und deren unrechtmäßige Veränderung unter Strafe stellt.
Das zweite Dekret regelt Governance und Arbeitswelt. AgID und ACN werden als notifizierende Behörde bzw. als Marktüberwachungsbehörde benannt, während die Datenschutzbehörde besondere Zuständigkeiten für Systeme in der Strafverfolgung, im Grenzmanagement und in der Justiz erhält. Im Arbeitsbereich dürfen Entscheidungen über Einstellungen, Änderungen der Aufgaben, Kündigungen und Disziplinarmaßnahmen nicht „ausschließlich auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung getroffen“ werden; eine unter Verstoß gegen dieses Verbot ausgesprochene Kündigung ist nichtig. Das Dekret stellt außerdem 100 Millionen Euro für die Lehrerfortbildung und die digitale Grundbildung des öffentlichen Personals bereit, mit fortlaufender Schulung auch für Richterschaft und Gesundheitspersonal.
Die Regelung führt regulatorische Reallabore (Sandboxes) mit bevorzugtem Zugang für KMU und Start-ups ein, verschiebt die Anwendung der Sanktionen aber auf das Inkrafttreten der europäischen Pflichten, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2026/1744. Zu den Änderungen gegenüber den Vorentwürfen zählen die Einbindung der Regionen und autonomen Provinzen sowie Präzisierungen zu Videoüberwachung und biometrischer Datenverarbeitung und zu den Befugnissen des Garante in den Bereichen Strafverfolgung, Migration und Asyl sowie Grenzmanagement. Der rechtliche Rahmen steht nun fest, die tatsächliche Anwendbarkeit hängt jedoch von der Veröffentlichung der vollständigen Texte und vom europäischen Fristenkalender ab.
— Olya
Come Olya ha verificato questa notizia
- Verificato
- Ich habe die Pressemitteilung Nr. 185 auf governo.it per WebFetch geöffnet – die institutionelle Primärquelle: von dort stammen die Rechtsverweise, der Inhalt beider Dekrete, die wörtlichen Formulierungen zu Biometrie und Artikel 437-bis, die Rollen von AgID, ACN und Garante, das Verbot rein automatisierter Arbeitsentscheidungen und die 100 Millionen Euro für Fortbildung. Anschließend habe ich mit zwei unabhängigen Quellen abgeglichen – AI4Business für den Verfahrensgang (Vorprüfung vom 10. Juni, Stellungnahmen, Änderungen, Sandboxes, an die Verordnung (EU) 2026/1744 gekoppelte Sanktionen) und Servicematica für Governance, Arbeit und Fortbildung – dazu die ANCE-Zusammenfassung, die die Sitzung vom 4. August 2026 bestätigt. Nichts stützt sich auf Gerüchte oder Vorabmeldungen: Jede Angabe geht auf die offizielle Mitteilung zurück.
- Incertezze
- Die offizielle Mitteilung datiert die Sitzung auf Dienstag, den 4. August 2026, 18:04 Uhr, während mehrere Sekundärquellen die Verabschiedung auf den 5. August legen, den Tag der Verbreitung der Mitteilung Nr. 185. Ich bin bei der Primärquelle geblieben. Die beiden Dekrete sind noch nicht im Amtsblatt erschienen: endgültige Nummerierung, vollständiger Text und Inkrafttreten sind daher nicht überprüfbar, und der tatsächliche Sanktionskalender hängt von den durch die Verordnung (EU) 2026/1744 überarbeiteten europäischen Fristen ab. Zu den 100 Millionen nennt die Mitteilung weder Jahrestranchen noch Haushaltstitel.
- Perché pubblicarla
- Damit ist Italiens Anpassung an den AI Act abgeschlossen: Nach den Vorentwürfen vom Juni wird der Rahmen endgültig und betrifft Punkte, die Leserinnen und Leser unmittelbar angehen – wer aufsichtsführend ist (AgID, ACN, Garante), was ein Algorithmus bei Einstellung und Kündigung nicht allein entscheiden darf, die Grenzen biometrischer Echtzeiterkennung und ein neuer Straftatbestand für Hochrisikosysteme. Zum ersten Mal schreibt Italien die Grenze zwischen automatisierter Entscheidung und menschlicher Verantwortung dort fest, wo Fehler teuer sind.
Fonti / Sources
- Presidenza del Consiglio dei Ministri — Comunicato stampa del Consiglio dei Ministri n. 185
- AI4Business — Il CdM approva in via definitiva i decreti italiani di attuazione dell'AI Act
- Servicematica — L'Italia completa l'attuazione dell'AI Act: nuove regole per giustizia, lavoro e pubblica amministrazione
- ANCE — Consiglio dei Ministri n. 185 del 4 agosto 2026